Grüngasquote für private Haushalte: 1 % 2028, 5 % 2030

Ausführliche Vorgaben für bestehende Heizungen, neue Anlagen bereits stärker reguliert

Die Grüngasquote wird 2028 auf einen Prozentpunkt festgesetzt und 2030 auf fünf Prozent angehoben. Die Regelung gilt ausschließlich für bestehende Heizungen, während neue Anlagen bereits höhere Quoten haben.

Black Vortex Redaktion

Grüngasquote für private Haushalte: 1 % 2028, 5 % 2030
KI-generierte Illustration (NVIDIA) · KI-generierte Illustration

Die Einführung einer Grüngasquote ist ein Schritt zur Reduktion von CO₂‑Emissionen im Gebäudesektor. Ziel ist es, den Anteil von gasbasierten Heizungen, die mit erneuerbarem Gas betrieben werden, im Strom‑ und Gasmix zu erhöhen. Durch festgelegte Schwellenwerte soll der Markt für grüne Gasalternativen gestärkt werden, ohne dass einzelne Akteure übermäßig belastet werden.

Für das Jahr 2028 wurde ein Zielwert von einem Prozent festgelegt. Dieser Wert bedeutet, dass ein Prozent des Gesamtgasverbrauchs in privaten Heizungen aus grünem Gas stammen soll. Der Schritt markiert einen ersten verbindlichen Meilenstein im Rahmen des Gebäudesektors.

Der nächste Anstiegszeitpunkt ist 2030, bei dem die Quote auf fünf Prozent angehoben werden soll. Damit soll in drei Jahren ein signifikanter Anstieg des Anteils von grünem Gas erreicht werden. Dieser Fortschritt ist Teil einer langfristigen Strategie zur Energiewende.

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