Gerichtsurteil: Media Markt darf Gewährleistungsansprüche nicht ablehnen

Ein küchliches Gerät blinkte ewig – Media Markt wollte die Haftung abwälzen, doch ein Gericht weist das ab.

Ein Küchengerät hörte nicht auf zu piepen, und Media Markt plante, die Gewährleistung auf den Hersteller zu verlagern. Ein Gericht hat entschieden, dass das nicht zulässig ist. Die Entscheidung unterstreicht die Pflichten von Einzelhändlern gegenüber ihren Kunden.

Black Vortex Redaktion

Gerichtsurteil: Media Markt darf Gewährleistungsansprüche nicht ablehnen
KI-generierte Illustration (NVIDIA) · KI-generierte Illustration

Ein Küchenhersteller hat ein Gerät ausgeliefert, das kontinuierlich piepte, obwohl es in der Regel als funktionsfähig galt. Das Problem führte zu einer Forderung nach Reparatur oder Ersatz seitens des Käufers. Media Markt, als Händler, wollte die Verantwortung für die Gewährleistung auf den Hersteller verlagern, indem es die Haftung auf die Produktqualität des Herstellers abwälzen wollte.

Nach Angaben des Gerichts ist eine solche Vorgehensweise beim Kauf von Waren nicht zulässig. Das Gericht stellte fest, dass der Händler die Gewährleistung übernimmt, sobald die Ware veräußert wird, und dieser Anspruch nicht einfach auf einen anderen Akteur abgewälzt werden kann.

Die Entscheidung beruht auf den bestehenden Verbraucherrechtsvorschriften, die den Kaufvertrag regeln und die Haftung klar definieren. Händler dürfen keine Klauseln in Kaufverträgen aufnehmen, die sie von der Verantwortung für Mängel abhalten.

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