Cyber Resilience Act: Vollständige Wirkung im Dezember 2027, Industrie hat Nachholbedarf

Die neue EU-Richtlinie verlangt Meldepflichten und SBOMs – die Umsetzung gestaltet sich bislang schwierig für deutsche Unternehmen

Der Cyber Resilience Act tritt im Dezember 2027 vollständig in Kraft. Viele deutsche Unternehmen kämpfen noch mit den Vorgaben, insbesondere bei Meldepflichten und der Erstellung von Software Bill of Materials (SBOMs).

Black Vortex Redaktion

Cyber Resilience Act: Vollständige Wirkung im Dezember 2027, Industrie hat Nachholbedarf
KI-generierte Illustration (NVIDIA) · KI-generierte Illustration

Der Cyber Resilience Act ist ein EU-weites Gesetz, das darauf abzielt, die digitale Widerstandsfähigkeit von Unternehmen zu stärken. Es legt verbindliche Vorgaben fest, die die Sicherheit von Lieferketten, Produkten und Infrastrukturen verbessern sollen. Der Gesetzestext wurde im Jahr 2024 verabschiedet und sieht eine schrittweise Einführung der einzelnen Bestimmungen vor, um Unternehmen Zeit für die Anpassung zu geben.

Im Dezember 2027 tritt der Cyber Resilience Act vollständig in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten sämtliche Regelungen ohne Übergangsfristen. Unternehmen haben bis dahin die Möglichkeit, ihre Prozesse und Systeme an die neuen Vorgaben anzupassen, bevor die vollständige Rechtsverbindlichkeit einsetzt.

Eine zentrale Anforderung des Gesetzes sind Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen. Unternehmen müssen bestimmte Arten von Vorfällen unverzüglich melden, um die Behörden über potenzielle Risiken zu informieren. Die Vorgaben für die Meldung umfassen sowohl technische als auch organisatorische Aspekte, die bislang nicht in allen Organisationen implementiert sind.

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