Bundesgerichtshof weist Kaskoversicherung von Zahlung bei Überrechnung ab

Versicherte tragen das Risiko bei überhöhten Reparaturpreisen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Kaskoversicherung bei überhöhten Abrechnungen einer Autowerkstatt nicht zahlt. Das Risiko der Überschreitung bleibt beim Versicherungsnehmer.

Black Vortex Redaktion

Bundesgerichtshof weist Kaskoversicherung von Zahlung bei Überrechnung ab
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In Deutschland decken Kaskoversicherungen Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch Unfälle, Vandalismus oder andere unvorhersehbare Ereignisse entstehen. Dabei wird häufig die Werkstattrechnung als Basis für die Kostenerstattung herangezogen. Der Versicherer prüft die Abrechnung und vergleicht sie mit branchenüblichen Preisen, um angemessene Kosten festzustellen.

Der Bundesgerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass eine Werkstatt, die für eine Reparatur mehr abrechnet als nötig, die Kaskoversicherung keine Grundlage für eine Zahlung bietet. Dieses Urteil betont die Verantwortung der Werkstatt, korrekte Preise anzugeben.

Eine überhöhte Abrechnung bedeutet, dass der Rechnungsbetrag den tatsächlich erforderlichen Kosten übersteigt. Der Versicherer hat keine Verpflichtung, die Differenz zu begleichen, wenn die Kosten nicht gerechtfertigt sind.

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