Bonitätsinstitut weist Vorwurf zu Schattendatenbank zurück

Das Institut begründet die Speicherung historischer Verbraucherdaten mit Ablauf einer gesetzten Frist

Ein Vorwurf der Beschwerdeführerin, das Institut führe eine Schattendatenbank, wurde zurückgewiesen. Das Institut erklärt die Aufbewahrung historischer Daten als gerechtfertigt, da die von der Beschwerdeführerin gesetzte Frist abgelaufen sei.

Black Vortex Redaktion

Bonitätsinstitut weist Vorwurf zu Schattendatenbank zurück
KI-generierte Illustration (NVIDIA) · KI-generierte Illustration

Das Bonitätsinstitut hat jüngst einen Vorwurf abgelehnt, der besagt, es würde eine sogenannte Schattendatenbank führen. In der Stellungnahme betont das Institut, dass die Vorwürfe unbegründet seien und keine zusätzlichen Datenbanken existieren, die über die üblichen Aufzeichnungen hinausgehen. Die Entscheidung wurde im Rahmen einer öffentlichen Antwort veröffentlicht, die die Position des Instituts klar darlegt.

Der Vorwurf entstand, nachdem eine Beschwerde über die Art und Weise gestellt wurde, wie Verbraucherdaten historisch gespeichert werden. Die Beschwerdeführerin hatte die Möglichkeit, innerhalb einer Frist zu reagieren, um ihre Bedenken zu äußern. Das Institut hat die Frist als verstrichen erklärt und damit die Grundlage für die weitere Datenaufbewahrung gegeben.

In seiner Erklärung hat das Institut die Speicherung historischer Verbraucherdaten als notwendig dargestellt. Diese Daten werden benötigt, um langfristige Trends und Muster zu analysieren, die für die Bonitätsbewertung relevant sind. Das Institut verweist dabei darauf, dass die Daten ausschließlich für die Bewertung von Kreditwürdigkeit verwendet werden und nicht für andere Zwecke ausgewertet werden.

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