Bestellbutton: Autokäufer verliert Klage trotz falscher Beschriftung

Ein Käufer forderte mehr als ein Jahr nach dem Kauf sein Geld zurück, stützte sich dabei jedoch auf einen falsch beschrifteten Bestellbutton

Ein Autokäufer verlangte nach über einem Jahr die Rückerstattung des Kaufpreises, wobei er die Beschriftung des Bestellbuttons als Fehlanzeige anführte. Das Gericht sah jedoch keine Grundlage für seine Forderung und verwarf die Klage.

Black Vortex Redaktion

Bestellbutton: Autokäufer verliert Klage trotz falscher Beschriftung
KI-generierte Illustration (NVIDIA) · KI-generierte Illustration

Ein Käufer meldete sich mehr als ein Jahr nach dem Kauf eines Fahrzeugs bei einem Onlinehändler, um die Rückzahlung des Kaufpreises zu verlangen. Die Forderung stützte sich auf die Annahme, dass ein Bestellbutton auf der Kaufseite falsch beschriftet war, sodass der Käufer irrtümlich den Kauf abschließen wollte. Der Fall kam vor ein Gericht, das die Rechtmäßigkeit der Bestellung prüfen sollte.

Der Kauf eines Autos über das Internet erfolgt in der Regel über mehrere Schritte: Auswahl des Modells, Konfiguration, Eingabe von Zahlungsdaten und schließlich das Drücken eines Bestellbuttons. Dieser Button dient als Bestätigung des Kaufwillens. In diesem Fall wurde dem Käufer jedoch gesagt, dass der Button falsch beschriftet war, was zu der Annahme führte, dass er versehentlich den Kauf abgeschlossen habe.

Die Beschriftung des Bestellbuttons war laut dem Käufer nicht eindeutig. Der Button trug einen Titel, der nicht klar machte, dass ein Kauf abgeschlossen würde. Der Käufer argumentierte, dass die mangelnde Klarheit ihn zu einer ungewollten Transaktion verleitet habe. Die genaue Formulierung des Buttons wurde nicht veröffentlicht, aber die Unklarheit war für den Käufer ausschlaggebend.

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